Am Tag der Deutschen Einheit stehen die Öffnungszeiten der Bäckereien in Nordrhein-Westfalen im Fokus. Es gelten spezielle Regelungen, die es wichtig machen, sich vor dem Einkauf zu informieren.
In NRW dürfen Bäckereien an Feiertagen wie dem Tag der Deutschen Einheit geöffnet sein, vorausgesetzt ihr Kernsortiment besteht aus Back- und Konditorwaren. Der Verkauf von Waren an Feiertagen ist auf fünf Stunden begrenzt. Besondere Regelungen treffen auf Filialen zu, die auch an normalen Sonntagen geöffnet haben. Ausnahmen gibt es für zwei aufeinander folgende Feiertage wie Ostermontag, 2. Weihnachtsfeiertag und Pfingstmontag.
Es ist wichtig zu beachten, dass Bäckereien an Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen Sonderregelungen unterliegen. Kundinnen und Kunden sollten sich im Vorfeld über individuelle Öffnungszeiten informieren, insbesondere an Feiertagen und bei besonderen Umständen wie zwei aufeinander folgenden Feiertagen.